Nachforderung von Zollabgaben. Treu und Glauben. - Gilt der Grundsatz von Treu und Glauben im Zollrecht uneingeschränkt oder aber mit der gleichen Einschränkung wie im Steuerrecht ? (Frage offengelassen; E. 3). - Im vorliegenden Fall sind die Voraussetzungen für den Schutz des Vertrauens, das der Betroffene in die falsche Auskunft gesetzt hat, nicht gegeben; der Beschwerdeführer macht nicht geltend, hinsichtlich seiner Anfrage läge eine falsche Auskunft vor (E. 4).