8 sowie Barrelet Denis / Egloff Willi, Das neue Urheberrecht / Kommentar zum Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte, Bern 1994, Rz. 29 zu Art. 19 URG). Aufgrund dieser neuen Rechtslage, welche weitgehend mit der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften (EG) vom 14. Mai 1991 über den Rechtsschutz von Computerprogrammen (Amtsblatt der EG vom 17. Mai 1991, Nr. L 122/42) übereinstimmt (Barrelet/Egloff, Rz. 23 zu Art. 2 URG), dürfte bei der Anschaffung von Software heute vermehrt der Erwerb der immaterialgüterrechtlichen Befugnisse gegenüber der Erlangung der faktischen Nutzungsmöglichkeit des Programms im Vordergrund