O., Rz. 67). So verhält es sich beispielsweise mit den Plänen, welche ein Architekt seinem Auftraggeber aushändigt, mit dem Manuskript, welches der Schriftsteller seinem Verleger übergibt (vgl. ASA 43, S. 448 f. E. 3) oder mit der Tonbandkassette, welche ein Musiker im Zuge der Übertragung des Reproduktionsrechts an den darauf befindlichen Musikaufnahmen abgibt (vgl. Metzger, a.a.O., Rz. 68).