1 Bildet die nachträglich entrichtete Gegenleistung für eine Lizenzerweiterung («upgrades») Teil der Berechnungsgrundlage im Sinne von Art. 49 WUStB für die ursprüngliche Wareneinfuhr? (E. 3). Gesamtleistung (Warenlieferung und sonstige Leistung) im Warenumsatzsteuerrecht. - Die Gesamtleistung ist steuerlich unterschiedlich zu behandeln, je nachdem wie das Verhältnis zwischen den Teilleistungen zu beurteilen ist.