Im vorliegenden Fall unterbreitete die Beschwerdeführerin der OZD eine Tarifanfrage für das nach ihren Angaben neu auf dem Schweizer Markt einzuführende Produkt «C. Tabs» und benützte unbestrittenermassen das dafür vorgesehene offizielle Formular. Sie hat damit in eindeutiger Weise um Tarifauskunft ersucht, die dafür notwendigen Angaben gemacht und Muster eingereicht. Ein schutzwürdiges Interesse an einer Feststellung von Rechten und Pflichten im Sinne von Art. 25 VwVG hat die Beschwerdeführerin nicht belegt und zu diesem Zeitpunkt auch nicht behauptet.