3 nicht genannten und nicht durch Zuteilungsverfügung des Bundesrates klassierten Waren von der OZD erteilt (Art. 8 Abs. 1 ZV). Ist der Fragesteller mit der Tarifauskunft der OZD nicht einverstanden, so kann er gemäss Art. 8 Abs. 5 ZV eine Zuteilungsverfügung durch den Bundesrat verlangen. Dieses Begehren hat er schriftlich bei der OZD einzureichen. 3. Im vorliegenden Fall unterbreitete die Beschwerdeführerin der OZD eine Tarifanfrage für das nach ihren Angaben neu auf dem Schweizer Markt einzuführende Produkt «C. Tabs» und benützte unbestrittenermassen das dafür vorgesehene offizielle Formular.