Am 11. Oktober 1993 schrieb das Bundesgericht das Verfahren infolge Rückzug der Beschwerde ab. Die Zwischenverfügung vom 8. September 1993 ist in formelle Rechtskraft erwachsen und die Tarifstreitigkeit von «C. ultra» vor der ZRK noch hängig. B. Am 22. März 1994 ersuchte die B. AG die OZD, die Tarifeinreihung des Produktes «C. Tabs» bekanntzugeben. Sie benutzte das für eine Tarifanfrage von der Zollverwaltung vorgesehene Formular 40.10 und legte diesem weitere, das Erzeugnis beschreibende Unterlagen sowie ein Muster bei. In Form einer Tarifauskunft teilte ihr die OZD am 12. April 1994 mit, «C. Tabs» (gegen Kalk, schützt Wäsche und Waschmaschine;