Rechtsnatur einer Tarifauskunft im Zollwesen. - Eine Auskunft über die Tarifeinreihung von Waren stellt keine Verfügung im Sinne von Art. 5 VwVG dar; sie ist demnach nicht beschwerdefähig (E. 3). - Die fehlerhafte Zwischenverfügung, welche in einem vergleichbaren Fall ergangen und in Rechtskraft erwachsen ist, kann im vorliegenden Fall weder aufgehoben noch abgeändert werden (E. 5).