Mit Schreiben vom 4. August 1993 an den Untersuchungsdienst der ZKD ersuchte der Vertreter von E.S. um Einsicht in die Akten des laufenden Verwaltungsstrafverfahrens. Infolge diverser Untersuchungshandlungen (Einvernahme, Hausdurchsuchung, Beschlagnahme) gelangte der Anwalt am 26. August 1993 erneut mit dem Begehren um Akteneinsicht an den Untersuchungsdienst. Mit Brief vom 8. September 1993 gab der Untersuchungsdienst der ZKD dem Begehren um Einsicht in die Strafakten statt, «obwohl die Untersuchung längst noch nicht abgeschlossen ist». Eine Zustellung der Akten allerdings kam für die ZKD angesichts des Dossierumfanges nicht in Frage.