A. Im Jahre 1990 liess E.S. beim Zollamt Luzern vier gebrauchte Personenwagen zur Einfuhr in die Schweiz abfertigen. Bei der Überprüfung der Begleitpapiere schöpfte das Zollamt den Verdacht, dass fiktive Rechnungen verwendet worden seien, beziehungsweise Falschdeklarationen des Importeurs vorliegen könnten. In der Folge wurde gegen E.S. eine bis zum heutigen Tage noch nicht abgeschlossene Strafuntersuchung eingeleitet. Diese wird durch den Untersuchungsdienst der Zollkreisdirektion Basel (ZKD) geführt. Mit Schreiben vom 4. August 1993 an den Untersuchungsdienst der ZKD ersuchte der Vertreter von E.S. um Einsicht in die Akten des laufenden Verwaltungsstrafverfahrens.