Schweizer Zolltarif. Tarifierung der Kapseln Y. - Erläuterungen, Einreihungsavise und andere der Auslegung des Harmonisierten Systems dienende Vorschriften sind für die Eidgenössische Zollrekurskommission insoweit verbindlich, als sie die entsprechenden Bestimmungen des internationalen Übereinkommens über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren wiedergeben. Präzisierung der Rechtsprechung (E. 2). - Um als Medikament im Sinne des Zolltarifs zu gelten, hat ein Produkt der Behandlung einer klar umschriebenen Krankheit zu dienen (E. 3).