d’une facturation séparée à titre de condition pour l’exonération (consid. 4). Mehrwertsteuer. Sponsoring. Gesonderte Fakturierung. - Die Steuerbarkeit von Sponsoring setzt einen mehrwertsteuerlichen Leistungsaustausch zwischen Begünstigtem und Sponsor voraus. Dieser ist bei einer öffentlichen Bekanntmachung des Sponsors durch den Begünstigten grundsätzlich gegeben.