7 gelegten Akten. Bis zu diesem Zeitpunkt fehlt in den Akten hingegen jeglicher Hinweis auf einen Anspruch auf Vorsteuerabzug. Insbesondere kann mittels der bei der SRK eingereichten Urkunden kein Anspruch auf Vorsteuerabzug geltend gemacht werden, da die hierfür gesetzte Frist nicht eingehalten wurde. bb. Auf Aufforderung der SRK reichte der Beschwerdeführer innert Frist eine Rechnung für eine Sattelzugmaschine ein, um den unter Ziff. ... geltend gemachten Vorumsatzabzug gemäss Art. 26 Abs. 7 MWSTV zu belegen.