veröffentlichte Entscheide der SRK vom 14. November 2000 i.S. K. [SRK 1999-106], E. 3 sowie vom 23. Juni 1999 i.S. A. et al. [SRK 1998-186], E. 3c). 5.a. Im vorliegenden Fall reichte der Beschwerdeführer die erforderlichen Steuerabrechnungen im Rahmen des Einspracheverfahrens ein. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat die Abrechnung für das erste Quartal 1997 vollumfänglich akzeptiert. Die Abrechnung für das zweite Semester 1996 war indes fehlerhaft und musste korrigiert werden.