Dem Gesagten zufolge ist auf die Beschwerde einzutreten. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei der vorliegenden Beschwerde nicht um einen Fall handelt, der mit dem Entscheid des Bundesgerichts vom 13. Oktober 1998 i.S. S., E. 3b vergleichbar wäre, reichte der Beschwerdeführer doch seine Abrechnungen bereits im Einspracheverfahren vor der Eidgenössischen Steuerverwaltung ein. Die Frage einer Ermessenseinschätzung steht somit nicht zur Diskussion. 2. (...) 3.a. (Selbstveranlagungsprinzip, vgl. VPB 64.83 E. 2, VPB 63.27 E. 3a und MWST-Journal 1/2000, S. 1 ff., E. 2a). Reicht ein Steuerpflichtiger pflichtwidrigerweise seine Abrechnungen nicht innert der Frist gemäss Art.