Mit Ergänzungsabrechnung (EA) stellte sie ihm in der Folge einen Betrag von Fr. 10’000.- zuzüglich Verzugszins von 5 Prozent seit dem 1. März 1997 (mittlerer Verfall) in Rechnung. Gegen die für diesen Betrag eingeleitete Betreibung erhob der Steuerpflichtige Rechtsvorschlag, den die Eidgenössische Steuerverwaltung mit Entscheid vom 26. November 1998 aufhob. B. Gegen diesen Entscheid führte K. am 27. November 1998 Einsprache bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV).