A. K. wurde per 20. Juni 1996 auf eigenes Begehren als freiwilliger Steuerpflichtiger ins Register der Steuerpflichtigen der Eidgenössischen Steuerverwaltung eingetragen. Da er es trotz wiederholter Mahnungen unterliess, die Abrechnungen für das zweite Semester 1996 und das erste Quartal 1997 einzureichen und die hierauf entfallende Steuer zu begleichen, musste die Eidgenössische Steuerverwaltung ihn nach Ermessen einschätzen. Mit Ergänzungsabrechnung (EA) stellte sie ihm in der Folge einen Betrag von Fr. 10’000.- zuzüglich Verzugszins von 5 Prozent seit dem 1. März 1997 (mittlerer Verfall) in Rechnung.