1 Mehrwertsteuer. Selbstveranlagungsprinzip. Schätzung. Vorsteuerabzug. Ausfuhr. Rechtliches Gehör. - Begründung der Beschwerde. Wird im Einspracheentscheid nicht begründet, in welchen Punkten und weshalb die Abrechnungen des Steuerpflichtigen korrigiert wurden, so muss der Beschwerdeführer in der Begründung der Beschwerde auch nicht detailliert ausführen, weshalb die ermittelte Steuer falsch sein soll (E. 1c/bb). - Vorsteuerabzüge sind nie zu schätzen, sondern vollumfänglich zu verweigern, wenn sie vom Steuerpflichtigen nicht deklariert bzw. auf Aufforderung hin nachgewiesen werden.