Noch viel weniger darf die ESTV solche Nachforschungen im Ausland auf eigene Faust betreiben. Wenn der ESTV der Name bzw. die Firma des Leistungsempfängers im Ausland bekannt ist, dann heisst das noch nicht, dass die Dienstleistung dort auch ausgewertet und genutzt worden ist. Die Gewissheit also, dass der Name bzw. die Firma im Ausland existiert, ist - zusammen mit dem Nachweis des ausländischen Geschäfts-/Wohnsitzes und zusammen mit den Fakturakopien sowie Zahlungsbelegen - höchstens ein zusätzliches Indiz dafür, dass der entsprechende Empfänger die Leistung im Ausland nutzt oder auswertet.