6 Steuerpflichtigen (Daniel Schär, Normentheorie und mitwirkungsorientierte Beweislastverteilung in gemischten Steuerveranlagungsverfahren, in: ASA 67 441 ff.). 4. Im vorliegenden Fall halten die Beschwerdeführer dafür, das Interesse des ausländischen Leistungsempfängers an der Wahrung seiner Privatsphäre sei unzweifelhaft höher zu werten als der Anspruch des Staates auf Durchsetzung seiner fiskalischen Kontrollinteressen. Die ESTV habe zudem kein eigentliches Interesse an der Offenlegung der Namen und Adressen der ausländischen Leistungsempfänger.