O., S. 7 f.; Alexander Filli, Ausgewählte Fragen zur Unterstellung der Rechtsanwälte und Notare unter die Mehrwertsteuer, in: ASA 63 508 f.; Max P. Oesch, Mehrwertsteuer auf Dienstleistungen von Rechtsanwälten, in: Weber/Thürer/Zäch, Beiträge zum neuen schweizerischen Mehrwertsteuerrecht, Zürich 1994, S. 49 f.). Dabei wird im Wesentlichen vorgebracht, die Verwaltung habe in Berücksichtigung des Verhältnismässigkeitsgrundsatzes das Recht, nur die notwendigen Informationen des steuerpflichtigen Rechtsanwaltes einzuholen. Die Bekanntgabe des Namens des Leistungsempfängers sei für den Nachweis der Auswertung und Nutzung der Leistung im Ausland jedoch nicht erforderlich.