b. Die Steuerforderungen (von) insgesamt Fr. (...) Mehrwertsteuer sowie der Verzugszins in Höhe von Fr. (...) werden in rechnerischer und damit in tatsächlicher Hinsicht nicht, sondern lediglich dem Grundsatze nach angefochten. Zu befinden ist über die Frage, ob die Beschwerdeführer ihre Dienstleistungen an Empfänger im Ausland zum Normalsatz zu versteuern haben, sofern sie nicht bereit sind, Namen respektive Firma, genaue Adresse und Geschäfts- bzw. Wohnsitz der betreffenden Leistungsempfänger bekannt zu geben. 2. (...) 3.a.