4. (Kontrolle) 5. (Verfahrenskosten)» E. Am 4. Oktober 1999 lassen X gegen den Einspracheentscheid der ESTV Beschwerde bei der Eidgenössischen Steuerrekurskommission (SRK) führen und die Anträge stellen, der Einspracheentscheid sei aufzuheben, es sei der Beschwerdeführerin der Betrag von Fr. (...) zuzüglich gesetzlichem Verzugszins seit wann rechtens und der Betrag von Fr. (...) (geleisteter Verzugszins) zurückzuerstatten und es sei festzustellen, dass die von der Beschwerdeführerin ins Ausland erbrachten Dienstleistungen, bei Vorliegen der übrigen gesetzlichen Voraussetzungen, grundsätzlich auch dann als echt