Mehrwertsteuer. Unterrichtsleistungen (Art. 14 Ziff. 9 MWSTV). Vorumsätze. - Mehrwertsteuerrechtliche Behandlung der Unterrichtsleistungen (E. 4a). - Prinzip der Steuerbefreiung im technischen Sinn (E. 4b/aa). - Nur eine Leistung, die gegenüber einem Konsumenten erbracht wird, darf von der Steuerbefreiung profitieren, nicht jedoch die der eigentlichen Steuerbefreiung vorausgehenden Umsätze (E. 4b/bb und cc). - Die Praxis der Eidgenössischen Steuerverwaltung kann auf diesem Gebiet mit den Grundsätzen der Gleichbehandlung und der Wettbewerbsneutralität als vereinbar angesehen werden (E. 4b/dd).