1 - Abgrenzung des Kreises der Begleitpersonen, der in den Genuss der Steuerbefreiungen im Sinne von Art. 14 Abs. 2 MWSTV gelangen kann (E. 4c/cc und 5b). - Vorgehensweise, wenn sich der genaue (von der Steuer befreite) Preis des Zimmers, das dem Patienten Unterkunft geboten hat, weder aus den Rechnungen noch aus den Buchhaltungsunterlagen entnehmen lässt (E. 5a). - Die Verwaltungspraxis, die Leistungen zu Vorzugsbedingungen an das Personal denselben Vorschriften unterwirft, wie Leistungen an nahestehende Personen, ist nicht willkürlich (E. 7). - Verfassungsmässigkeit von Art. 9 und 18 MWSTV.