, Zürich 1987, S. 86). Die versicherungstechnisch notwendigen Rückstellungen (d. h. das Deckungskapital) stellen für die Vorsorgeeinrichtung oder die Lebensversicherungsgesellschaft - oder auch für jedes Unternehmen, falls dieses selbst Leistungen zugesprochen hat - Fremdkapital dar (Helbling, a.a.O., S. 448).