b StG. b. Das versicherungstechnisch notwendige Deckungskapital bei einer Lebensversicherung ist derjenige Betrag, welcher - unter Berücksichtigung der reglementarischen bzw. vertraglich vereinbarten Beiträge und der fest zu erwartenden anderen Einnahmen (Zinsen) - erforderlich ist, um die eingegangenen Verpflichtungen auf Versicherungsleistungen erfüllen zu können (Carl Helbling, Personalvorsorge und BVG, 7. Aufl., Bern 2000, S. 383 und S. 448). Das Deckungskapital entspricht somit der Differenz zwischen dem Barwert künftiger Versicherungsleistungen und dem Barwert künftiger Prämieneinnahmen (Willi Gruss, Versicherungswirtschaft, 6. Aufl., Zürich 1987, S. 86).