Mit ihrem Eventualantrag verlangt die Beschwerdeführerin, neben den von der ESTV (im Einspracheentscheid) nicht (mehr) als Drittverpflichtungen qualifizierten Positionen (passive Rechnungsabgrenzung; Rückstellungen für künftige Überschussbeteiligungen) seien auch das Deckungskapital, die Prämienüberträge, die Solvabilitätsreserve, die Risikoschwankungsreserve und die Kursausgleichsreserve von der