Der Erhebung der Umsatzabgabe im Zusammenhang mit der Übertragung steuerbarer Urkunden gegen Gutschriftserteilung bzw. als Gegenleistung für die Befreiung von Drittverpflichtungen steht somit auch aus gesetzessystematischer Sicht nichts entgegen. Es ist im Übrigen nicht einzusehen, weshalb - in den Fällen, wo die Befreiung von der Emissionsabgabe gemäss Art. 6 Abs. 1 Bst. abis StG nicht anwendbar ist - nicht sowohl die Emissionsabgabe (soweit die Urkunden