abis StG - der Emissionsabgabe unterliegt. Soweit die Urkunden als Entgelt für die Befreiung von Verbindlichkeiten oder gegen Erteilung einer Gutschrift übertragen werden, ist eine Kumulation von Umsatz- und Emissionsabgabe ausgeschlossen, denn insoweit fliesst der Gesellschaft keine Gegenleistung für die neu begründeten Beteiligungsrechte zu. Der Erhebung der Umsatzabgabe im Zusammenhang mit der Übertragung steuerbarer Urkunden gegen Gutschriftserteilung bzw. als Gegenleistung für die Befreiung von Drittverpflichtungen steht somit auch aus gesetzessystematischer Sicht nichts entgegen.