6 könne. Im Falle der Schaffung der Berner Kantonalbank durch Vereinigung der Hypothekarkasse des Kantons Bern und der Kantonalbank von Bern auf Grund eines kantonalen Gesetzes dagegen diente der Aktivenüberschuss des übertragenen Vermögens der Liberierung des Eigenkapitals der neu gegründeten öffentlichrechtlichen Anstalt. Dabei wurden (neben der Äufnung eines Dotationskapitals) offensichtlich zumindest für einen Teil des Aktivenüberschusses auch Partizipationsscheine ausgegeben.