13. Juni 2000 zum Bundesgesetz über Fusion, Spaltung, Umwandlung und Vermögensübertragung, Fusionsgesetz [FusG], BBl 2000 4359, mit Hinweisen auf Lehre und Rechtsprechung). Für die von der Beschwerdeführerin geltend gemachte wirtschaftliche Betrachtungsweise bleibt angesichts der diesbezüglich völlig klaren bundesgerichtlichen Rechtsprechung kein Raum. Ob der Sacheinleger mittels der mit dem eingelegten Vermögen liberierten Beteiligung weiterhin wirtschaftlich über dieses Vermögen verfügen kann, ist daher völlig unmassgeblich.