in ihrer wirtschaftlichen Funktion den genannten Titeln gleichstehen - wobei der Bundesrat die Ausgabe von ausländischen Titeln von der Abgabe auszunehmen hat, wenn die Entwicklung der Währungslage oder des Kapitalmarktes es erfordert - und schliesslich Ausweise über Unterbeteiligungen an solchen von einem Inländer oder von einem Ausländer ausgegebenen Urkunden (Art. 13 Abs. 2 StG). Die Ausgabe von und der Handel mit reinen Optionen («Warrants») ist im Allgemeinen abgabefrei (Rz. 100 der von der Eidgenössischen Steuerverwaltung [ESTV] herausgegebenen Wegleitung 93 zur Umsatzabgabe [Ausgabe 1994][46]).