Für das zweite und dritte Quartal 1995 kam die Steuerpflichtige zwar ihrer Abrechnungs- nicht aber der Zahlungspflicht nach. Die ESTV sah sich deshalb veranlasst, die Steuerforderungen für das vierte Quartal 1995 und das erste Quartal 1996 durch Schätzung zu ermitteln und ihre Forderungen mittels Ergänzungsabrechnung (EA) in der Höhe von Fr. 36 000.- zuzüglich Verzugszins in Rechnung zu stellen. Da die Zahlung der geschuldeten Steuern weiterhin ausblieb, musste die ESTV die Forderungen für das zweite Quartal 1995 bis zum ersten Quartal 1996 im Betrag von Fr. 62 973.05 bei den solidarisch haftenden Gesellschaftern in Betreibung setzen.