Mit Brief vom 12. Mai 1998 teilte die ESTV der Beschwerdeführerin unter anderem mit, dass gemäss Kontoauszug die Steuerbeträge für das zweite, dritte und vierte Quartal 1997 immer noch offen seien, weshalb man mit einer Abzahlung mittels Zahlungsplan nicht mehr einverstanden sei. Auch aus der weiteren Korrespondenz zwischen der Beschwerdeführerin und der ESTV geht nicht hervor, dass ein Zahlungsplan mit den von der Beschwerdeführerin geltend gemachten Bedingungen von der ESTV akzeptiert worden wäre.