Der diesbezüglich erste Antrag der Beschwerdeführerin erfolgte mit Brief vom 8. August 1997. Hierauf antwortete die ESTV mit Schreiben vom 14. August 1997 und teilte der Beschwerdeführerin mit, dass sie mit dem vorgeschlagenen Zahlungsplan nicht einverstanden sei, bot indes an, die Begleichung der Steuerschuld in zehn Raten zu Fr. 9000.- zu akzeptieren. Mit Antwort vom 31. August 1997 lehnte die Beschwerdeführerin diesen Zahlungsplan ab und hielt an ihrem Antrag zur Abzahlung der Schuld in monatlichen Raten von Fr. 4000.- fest.