Art. 26 Abs. 2 Satz 3 MWSTV. Bemessungsgrundlage für Lieferungen oder Dienstleistungen an eine nahestehende Person. Zurverfügungstellung eines Firmenfahrzeuges durch eine Aktiengesellschaft an ihren einzigen Verwaltungsrat für dessen private Zwecke. - Unterscheidung zwischen dem Eigenverbrauch und den Lieferungen oder Dienstleistungen an eine nahestehende Person (E. 4a-e). Damit eine Lieferung oder eine Dienstleistung angenommen werden kann, ist es