103 davon 3% Emissionsabgabe = Fr. 44 711.40 Gestützt auf die vorliegenden Akten ergeben sich keine Anhaltspunkte, dass die ESTV von unzutreffenden Zahlen ausgegangen ist oder die Steuerberechnung aus anderen Gründen zu berichtigen wäre. Die Ermittlung der Emissionsabgabe ist mit Blick auf die gesetzlichen Vorschriften und die Praxis der ESTV nicht zu beanstanden. b. Ebenfalls korrekt berechnet wurde die Verrechnungssteuer auf dem Liquidationserlös. Der Liquidationsüberschuss beträgt gerundet Fr. 1 447 090.- (Preis der verkauften Aktien [Fr. 1 495 089.60] abzüglich des Anteils am Grundkapital [Fr. 48 000.-]).