Zur Berechnung der Emissionsabgabe hat die ESTV auf die Bilanz per 31. Dezember 1992 abgestellt. Das Reinvermögen wurde aus den Aktiven abzüglich Fremdkapital und einer Wertberichtigung «Darlehen an die V. BV» auf gerundet Fr. 1 535 090.- bestimmt. Auf Grund der Praxis zur Überpari-Emission (Conrad Stockar, Übersicht und Fallbeispiele zu den Stempelabgaben und zur Verrechnungssteuer, 2. Aufl. Basel 1993, S. 18) wurde der Abzug der Abgabe selber zugelassen. Entsprechend nahm die ESTV folgende Abgabenberechnung vor: Fr. 1 535 090.- x 100 = Fr. 1 490 378.60