5 dass der Ausdruck «Einkommen aus beweglichem Kapitalvermögen» sowohl Dividenden wie das sonstige Einkommen aus beweglichem Kapitalvermögen umfasst. Der Ausdruck «Dividende» bedeutet Einkünfte aus Aktien, Genussaktien oder Genussscheinen, Gründeranteilen oder anderen Gesellschaftsanteilen in Wert­papierform sowie Einkünfte aus Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossenschaften (Schlussprotokoll zu Art. 9 DBA-NL Abs. 1 Bst. a).