Die nach innerstaatlichem Recht gestützt auf die wirtschaftliche Betrachtungsweise vorgenommene Umdeutung des Kapitalgewinns in einen Kapitalertrag bzw. Liquidationsgewinn sei mit Blick auf das DBA-NL nicht zulässig. In ihrer Vernehmlassung vom 12. Oktober 1998 beantragt die ESTV die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Aus den Erwägungen: 2. (Bestätigung der Rechtsprechung zum Mantelhandel bezüglich der Emissionsabgabe; vgl. Entscheid der SRK vom 4. April 1997, veröffentlicht in VPB 61.94 E. 2a) 3. (Bestätigung der Rechtsprechung zum Mantelhandel bezüglich der Verrechnungssteuer; vgl. Entscheid der SRK vom 4. April 1997, veröffentlicht in VPB 61.94 E. 3a) 4.a.