1 Emissionsabgabe und Verrechnungssteuer. Mantelhandel (Art. 5 Abs. 2 Bst. b StG und Art. 4 Abs. 1 Bst. b VStG). Doppelbesteuerungsabkommen mit den Niederlanden (DBA-NL). - Die Emissionsabgabe ist auch dann geschuldet, wenn der Aktienmantel innerhalb eines Konzerns die Hand wechselt (E. 4a). - Kriterium der wirtschaftlichen Liquidation (E. 4b).