7 zwischen Sicherstellungsverfügung und Vernehmlassung durchgeführt werden muss (vgl. zum Ganzen: VPB 63.30 E. 5a S. 287 f.; vgl. auch Der Steuerentscheid [StE] 16/1999, B 99.1 Nr. 9 E. 3c). b.aa (...) bb. Die ESTV begründet die angefochtene Sicherstellungsverfügung auf insgesamt rund zwei Seiten. In Ziff. 5 dieser Begründung führt sie im Einzelnen auf, auf welche Vorgänge sie ihre Forderungen abstützt.