4 angeblich getätigten Zahlungen an die D. AS nicht nur vom Zahlungsmodus her ungewöhnlich, sondern es fehlen auch Bestätigungen mit erhöhter Beweiskraft, dass die D. AS diese Gelder tatsächlich erhalten und für die Entwicklung des Elektromobils eingesetzt hat. Ebenso stimmen mehrmals die Daten der Abhebung der Barbeträge nicht mit den Daten überein, an welchen der Beschwerdeführer zwecks Zahlung von Rechnungen in Tschechien verweilte.