Der Beschwerdeführer legt zwar Verträge vor, aus denen hervorgeht, dass zwischen der F. AG und der D. AS die Entwicklung eines Elektromobils vereinbart wurde. Ebenso unbestritten ist, dass ein Elektromobil auf der Basis eines tschechischen Skoda gebaut und auf die F. AG zugelassen wurde. Jedoch sind die vom Beschwerdeführer in diesem Zusammenhang