Der Verkaufspreis liegt gemäss den Angaben der ESTV um rund CHF 70 000.- unter dem Verkehrswert des Flugzeugs. Anlässlich seiner Einvernahme vom 7. Juli 1998 bezeichnete W. von der C. AG diesen Verkaufspreis (auch unter Berücksichtigung des Schadens am linken Motor, den er auf ca. USD 30 000.- bezifferte) als weit untersetzt. Am 17. Juni 1994 wurde der Beschwerdeführer als Alleineigentümer des Flugzeugs im Flugzeugregister eingetragen. Wie es sich mit dem wirklichen Verkehrswert des Flugzeugs im Juni 1993 verhielt, wird ebenso Gegenstand des Hauptverfahrens bilden wie die Frage, ob mit dem Verkauf an die A. tatsächlich bloss ein Umgehungsgeschäft beabsichtigt war.