Dieses Flugzeug wurde gemäss den Angaben des Beschwerdeführers von der C. AG für die F. AG verwaltet und unter anderem auch an Dritte weitervermietet. Im Rahmen einer Einvernahme vom 7. Juli 1998 sagte W., Gesellschafter und Mitarbeiter der C. AG, aus, bis zum 25. Juni 1993 (Datum des Verkaufs des Flugzeugs) seien aus der Vermietung des Flugzeugs an Dritte Erträge von CHF 160 664.- erzielt worden. Diese Mieterträge wurden gemäss den Feststellungen der ESTV bei der F. AG nicht verbucht. Es ist unbestritten, dass ein Teil dieser Mieteinnahmen (CHF 48 197.05) auf ein privates Konto des Beschwerdeführers flossen.