3 Beitrages. Als solche Nachleistungspflichtige sind ohne weiteres die Empfänger einer der Verrechnungssteuer unterliegenden geldwerten Leistung anzusehen (vgl. ASA 65 S. 764 f. E. 5a, 56 S. 207 E. 4). b.aa. Im vorliegenden Fall hatte die F. AG bis zum 25. Juni 1993 eine Cessna 421 Golden Eagle in ihrem Eigentum. Dieses Flugzeug wurde gemäss den Angaben des Beschwerdeführers von der C. AG für die F. AG verwaltet und unter anderem auch an Dritte weitervermietet.