2 unbekümmert um die Form oder Bezeichnung und ohne Rücksicht auf die Herkunft der Mittel (Robert Pfund, Die eidg. Verrechnungssteuer, I. Teil, Basel 1971, N. 3.12 zu Art. 4 VStG). Hierzu gehören nach ständiger Rechtsprechung Zuwendungen jeder Art, die einem aussenstehenden Dritten nicht oder zumindest nicht in gleichem Masse gewährt würden, d. h. Leistungen, die geschäftsmässig nicht begründet sind.