Verrechnungssteuer. Sicherstellungsverfügung. Geldwerte Leistungen. Begründungspflicht für Verfügungen. - Zusammenfassung der Umstände, bei denen eine geldwerte Leistung an einen Aktionär oder einen der Gesellschaft nahestehenden Dritten vorliegt (E. 3a). - Voraussetzungen, unter welchen Eine Sicherstellungsverfügung nach Art. 47 VStG erlassen werden darf (E. 4a). - Weist ein Unternehmen eine Überschuldung aus, welche sich in einer Konkurseröffnung oder der Gewährung einer Nachlassstundung manifestiert, rechtfertigt dies die Annahme, die Steuer sei gefährdet (E. 4 a/aa). - Pflicht zur Begründung einer Sicherstellungsverfügung (E. 5 a/bb).